Der Bundesrat und das BAG haben für die Zeit ab dem 31. Mai 2021 neue Regeln für Veranstaltungen erlassen. Einiges wird gelockert, vieles bleibt verboten und alles ist einigermassen kompliziert. Drinnen/draussen, mit oder ohne Publikum, mit Konsumation oder ohne, diese und weitere Punkte entscheiden über die Anzahl Gäste. In diesem Artikel wollen wir ein wenig Klarheit schaffen.
Als erstes sehen wir uns an, was die vereinfachte Darstellung auf dem BAG Plakat hergibt:
Das BAG gibt vor, dass an Veranstaltungen generell maximal 50 Personen zugelassen sind. Ausnahmen bilden Veranstaltungen mit Publikum, bei denen mehr Personen zugelassen sind, und private Treffen, bei denen weniger Personen zugelassen sind. Einen weiteren Sonderfall bilden die Pilotevents, welche die Kantone durchführen dürfen. Mit dem untenstehenden Entscheidungsdiagramm, lässt sich nun feststellen, wie viele Personen zu einer Veranstaltung zugelassen sind:
Die Anzahl zugelassener Personen kann anhand dieser Grafik nun also bestimmt werden. Die einzelnen Veranstaltungsarten wollen wir nun aber noch genauer unter die Lupe nehmen und die detaillierten Bestimmungen dazu erläutern.
Privates Treffen
Kleine Veranstaltungen in privaten Räumen oder im privaten Garten oder sonstigem Privatgelände, gelten als private Treffen. Darunter fallen z.B. Geburtstagsparties auf der eigenen Terrasse, eine Taufe im eigenen Garten oder einfach ein gemütlicher Grillabend auf dem Balkon. Finden solche Veranstaltungen in Innnenräumen statt, also zum Beispiel in der Wohnung, Garage aber auch im geschlossenen Festzelt oder dem geschlossenen Wintergarten, sind 30 Personen zugelassen. Findet die Veranstaltung im Freien statt, wozu auch Räume zählen von denen mindesten zwei Seiten und gleichzeitig mindestens die Hälfte aller Seitenlängen vollständig geöffnet werden können, sind 50 Personen zugelassen. Die Verhaltensempfehlungen des BAG bleiben bei privaten Treffen bestehen. Ein Schutzkonzept muss nicht erstellt werden. Wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie bei einem privaten Treffen mit anderen vollständig geimpften Personen auf die Schutzmassnahmen des Abstandhaltens und Maskentragens verzichten. Vollständig geimpft bedeutet, eine Person hat beide Impfdosen erhalten und im Anschluss an die zweite Impfung sind 14 Tage vergangen.
Veranstaltungen ohne Publikum
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe (Generalversammlungen), Führungen, Hochzeiten etc. Zu diesen Veranstaltungen sind gemäss Diagramm drinnen wie draussen 50 Personen zugelassen. Es muss zwingend ein Schutzkonzept erstellt werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Werden Speisen und Getränke angeboten gelten die gleichen Regeln wie in der Gastronomie. Konsumation im Sitzen an Vierertischen (innen) respektive Sechsertischen (aussen) sowie Erhebung der Kontaktdaten.
Veranstaltungen mit Publikum
Veranstaltungen mit Publikum, wie Konzerte, Filmvorführungen, Public Viewings oder Sportveranstaltungen, dürfen draussen mit 300 Personen und drinnen mit 100 Personen durchgeführt werden. Religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste zählen ebenfalls zu dieser Kategorie. Es gilt eine Sitzpflicht und Maskentragpflicht. Ebenfalls muss Abstand gehalten werden, und deshalb ist maximal die Hälfte aller Plätze zu besetzen.
Verpflegung am Platz ist möglich, bedingt aber, dass sämtliche Kontaktdaten der Besucher aufgenommen werden und die dazugehörigen Sitzplatznummern erhoben werden. Finden Veranstaltungen in Restaurants statt, gelten die Restaurantregeln. Für Veranstaltungen kann zudem eine Bewilligung durch den Kanton oder die Gemeinde erforderlich sein.
Pilotveranstaltungen
Pilotveranstaltungen sind speziell begleitete Versuchsveranstaltungen, die von den jeweiligten Kantonen bewilligt werden können. Ab dem 1. Juni dürfen pro Kanton fünf solcher Veranstaltungen bewilligt werden. In Innenräumen sind dabei 600 Personen, draussen bis 1000 Personen zugelassen. Es dürfen nur Personen mit einem der 3 Gs (Geimpft, Getestet, Genesen) zugelassen werden. Einige Kantone wie der Kanton Zürich verzichten auf Pilotveranstaltungen.
FAQ:
Sind Public Viewings erlaubt?
Ja die Durchführung von Public Viewings ist erlaubt. Als öffentliche Veranstaltungen mit Publikum oder als Veranstaltung im Restaurant können in Innenräume bis 100 Personen und draussen bis 300 Personen erlaubt. Bei der Durchführung als Veranstaltung vor Publikum gilt Sitzpflicht, es muss Maske getragen und Abstand eingehalten werden. Es darf maximal die Hälfte der Kapazität besetzt werden. Essen und Trinken auf den Sitzplätzen ist erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher einschliesslich Sitzplatznummer erhoben werden. Bei der Durchführung im Restaurant gelten die Regeln für Gastronomiebereiche also Konsumation im Sitzen an 4er oder 6er Tischen und Aufnehmen der Kontaktdaten.
Comentários