Flüssiggas Kontrolle bei Gasgeräten, Campern und Booten
Für Flüssiggasanlagen in Schiffen, Wohnwagen/Campern und an Veranstaltungen ist eine periodische Kontrolle vorgesehen. Hier finden Sie alles zur Flüssiggaskontrolle Ihrer Gasgeräte und Anlagen. Buchen Sie jetzt eine Kontrolle zu fairen Preisen.
Gaskontrolle Veranstaltung
Gasgeräte die an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen eingesetzt werden z.B. Gasgrills, Gasheizungen, Heizpilze, aber auch Geräte die in Verkaufswagen verbaut sind müssen jährlich kontrolliert werden. Nur mit einer gültigen Kontrollbescheinigung Veranstaltung und einer entsprechenden Vignette dürfen Gasgeräte an öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden. Private Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausgenommen, es wird aber auch im privaten Bereich eine wiederkehrende Kontrolle empfohlen.
Für den Betreiber des Gasgeräts an einer Veranstaltung müssen neben einer gültigen Kontrollbescheinigung auch der Nachweis einer sicheren Verwendung vorliegen. Dazu empfehlen wir die Checkliste für Veranstaltungen des Arbeitskreis LPG zu verwenden
Gaskontrolle Camping / Wohnmobil
Gaskontrolle Boote
FAQ
- 65 Schweizer Franken
- 140.- pro Stunde
- 140.- pro Stunde
Wohnwagen, Wohnmobile aber auch einfache Campingbusse mit eingebauten Gasanlagen müssen alle drei Jahre auf ihre Sicherheit überprüft werden. Sämtliche verbauten Flüssiggasanlagen werden dabei auf Ihre Dichtheit und Sicherheit überprüft. Viele Campingplatzbetreiber setzen bereits eine gültige Gaskontrolle für den Einlass voraus.
Neben einer gültigen Kontrollbescheinigung ist der Betreiber des Fahrzeugs auch für den sicheren Betrieb zuständig. Dazu empfehlen wir dei Checkliste Camping vom Arbeitskreis LPG.
Die dritte Kategorie Flüssiggasanlagen beinhaltet die Instalationen auf Schiffen. Auch diese unterliegen einer dreijährigen Kontrollperiode. Besondere Gefahren durch hier vorliegende Vertiefungen und Hohlräume sind zu beachten.
Was kostet eine Gaskontrolle?
Die Kontrolle Ihrer Flüssiggasgeräte und Anlagen erledigen wir für Einzelgeräte zum fixen Preis von 40.-.Bei Wohnwagen / Campern und bei Schiffen auf 140.-. pro Stunde. Diese Preise gelten an unserem Standort Horgen. Gerne können wir die Kontrolle auch an Ihrem Wunschort durchführen. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot. Auch für mehrere Geräte oder Fahrzeuge können wir Ihnen die Kontrolle zu Spezialkonditionen anbieten.
Ersatz von defekten oder abgelaufenen Komponenten der Gasanlage werden nach Offerte oder gemäss vorheriger Absprache durchgeführt.
Wer darf eine Flüssiggaskontrolle durchführen?
In der Schweiz sind Flüssiggaskontrollen nur durch zugelassene Kontrolleure die mehrere theoretische und praktische Prüfungen abgelegt haben erfolgen. Das Verzeichnis der durch den Arbeitskreis LPG zugelassenen Kontrolleure finden Sie hier. Unser geprüfter und zugelassener Gaskontrolleur ist immer auf dem aktuellsten Stand und kann Sie zu Ihrer Gasanlage kompetent beraten.