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HEIZUNG MIETEN

Angenehme Wärme in Ihrer Location

Mieten Sie die passende Heizung für Ihren Veranstaltungsort. Falls eine gute Stromversorgung vorhanden ist und eine kleinere Location beheizt werden soll, empfehlen sich Elektorheizungen, da diese einfach in der Handhabung sind und keinen Betriebsstoff benötigen.
Für mehr Heizleistung mieten Sie eine Gasheizung. Diese wird mit den benötigten Gasflaschen geliefert.
Für grosse Zelte sind Ölheizungen das Mittel der Wahl. Auch hier wird das benötigte Öl auf Wunsch mitgeliefert und in der Norm entsprechenden Behältern gelagert.
Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der geeigneten Heizung für Ihre Veranstaltung.

Image by Matt Seymour
Heizung mieten: Event-Services
Heizung mieten: Product Gallery

Verschiedene Heizungstypen für verschiedene Anwendungen

Wir vermieten diverse Heizungstypen für jeden Anwendungsbereich. Für grosse Flächen eignet sich die Ölheizung am besten. Sie können mit geringen Betriebskosten auch grössere Luftmengen erwärmen. Die Installation ist dafür aufwändiger. Für kleinere Flächen und kurze Einsatzdauern sind Gasheizungen optimal geeignet. Elektorheizungen sind sehr einfach bei der Inbetriebnahme sind aber vergleichsweise schwach in der Leistung.

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Fragen zu den Heizungen

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Dürfen Gasheizungen in geschlossenen Räumen betrieben werden?

Aufgrund des Verbrennungsprozesses bei Gasheizungen entsteht Kohlenmonoxid. Dieses ist bei erhöhter Konzentration lebensgefährlich. Gasheizungen dürfen daher nur in gut durchlüfteten Räumen betrieben werden. Bei Zelten ist dies meistens der Fall.

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Welche Heizung eignet sich für meine Veranstaltung

Dies ist Abhängig von Grösse der Location, Gewünschter Temperatur und Örtlichkeite. Für grössere Zelte sind Ölheizungen oft die einzige Möglichkeit genügend Wärem zu produzieren. Bei kleineren Locations reichen oft Elektroheizungen, oder bei fehlendem Strom Gasheizungen.

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Sind Heizpilze wirklich verboten?

Nein, Heizpilze sind nicht grundsätzlich verboten. Es gibt in gewissen Gemeinden einige Einschränkungen, insbesondere für die Betreiber von Gaststätten, aber ein generelles Verbot existiert nicht.

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